Eine Person im Rollstuhl lächelt an einem sonnigen Tag im Freien, umgeben von modernen Gebäuden und Kreidezeichnungen auf dem Boden.

Sandra Kropf im Innenhof ihrer ersten eigenen Wohnung. Bild: Surprise/David Fürst

Bei Sandra Kropf in der Wohnung am Stadtrand von Bern riecht es bereits im Frühling nach Sommer. Durch die offene Balkontür ist Vogelgezwitscher zu hören. An den Wänden hängen bunte Bilder mit Spiralen und Mustern, die Sandra Kropf aus Fäden aus dem Vorrat ihrer Grossmutter gemacht hat. Erst bei genauerem Hinschauen unterscheidet sich diese Zweizimmerwohnung von anderen: Unter dem Herd, wo häufig der Backofen vorzufinden ist, ist ein Leerraum. Der Übergang zum Balkon ist bündig und hat keine Schwelle. Diese scheinbar kleinen Details sind entscheidend für den Alltag der 38-Jährigen: Kropf nutzt einen Elektrorollstuhl, weil sie eine angeborene Muskelschwäche hat. Im August letzten Jahres ist sie hier eingezogen. «Ich hatte Glück», sagt sie. Eine schon etwas ältere Analyse von Comparis ergab, dass 2016 in sieben Schweizer Städten im Schnitt nur jede dreissigste Wohnung als rollstuhlgängig inseriert wurde.

Ein Leben in den eigenen vier Wänden liegt für viele Menschen mit Behinderungen noch immer in weiter Ferne. Obwohl in der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK, von der Schweiz 2014 ratifiziert) steht: Menschen mit Behinderungen sollen frei wählen können, wie und wo sie leben. Geht es nach der Inklusions-Initiative, soll dies künftig in der Schweizer Verfassung stehen. Zuvor wohnte Sandra Kropf zehn Jahre lang im Mooshuus Moosseedorf, einer Wohngruppe für zwölf Menschen mit Behinderungen. Das Mooshuus war ein fortschrittliches Projekt, bei dem die Selbstbestimmung der Bewohner*innen im Zentrum stand. Als es letztes Jahr verkauft wurde und neu für Menschen mit kognitiven Behinderungen ausgerichtet wurde, war für Kropf, deren Behinderung körperlich ist, klar: «Der Zeitpunkt für eine eigene Wohnung war gekommen.» Ein Umzug in das benachbarte Wohnheim Rossfeld kam für sie nicht infrage. «In einem Heim ist dein Alltag von aussen vorgegeben – und wird kontrolliert. Ich wollte die Freiheiten, die ich im Mooshuus bekommen hatte, erhalten und ausweiten.» Sie sagt aber auch: «Eigentlich war mein Leben vorher bequemer.» Im Mooshuus konnte sie sich fürs Abendessen an- oder abmelden. Wenn sie etwas brauchte, klingelte sie, und eine Assistenzperson der Institution kam vorbei.

Sandra Kropf sitzt in einem Rollstuhl, trägt ein gestreiftes Hemd, hat die Hände gefaltet und blickt in die Kamera.

«Ich wusste gar nicht, wie das geht: jemanden anstellen», sagt Sandra Kropf. Ziemlich schnell musste sie das lernen. Bild: Surprise/David Fürst

Mit dem Umzug in die eigene Wohnung änderte sich dies schlagartig. «Jetzt bin ich zwar die Chefin», sagt Sandra Kropf. Doch allein zu wohnen, bedeutet viel Aufwand: Mit dem Umzug ist Kropf Arbeitgeberin von gleich drei Assistenzpersonen geworden. Eine kommt am Montagabend und bleibt die ganze Nacht. Eine zweite kommt am Dienstag-, Mittwoch- und Donnerstagabend für je fünf Stunden. Und die dritte hat am Mittwoch-, Donnerstag und Freitagmorgen Dienst. Die Assistenzpersonen helfen ihr aus dem Bett, aufs WC, beim Duschen und bei der Pflege, beim Anziehen, beim Packen der Tasche oder bei der Zubereitung des Essens. So erledigt Kropf nun zahlreiche Personalführungs- und Buchhaltungsaufgaben: Bewerber*innen interviewen und anstellen, Verträge aufsetzen, Löhne und Sozialversicherungen berechnen, Jahresabschlüsse machen.

Mit der IV-Revision von 2012 wurde der Assistenzbeitrag eingeführt. Damit sollte Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht werden. Doch die Umsetzung ist herausfordernd. «Für viele Menschen ist der administrative und organisatorische Aufwand, der das Assistenzmodell mit sich bringt, schlicht nicht zu bewältigen», sagt Susann Heimann von der Stiftung Pontas. Sie unterstützt Menschen mit Behinderungen dabei, sich in ihrer Rolle als Arbeitgeber*innen zurechtzufinden. Auch Sandra Kropf hat sich von Pontas beraten lassen. «Ich wusste gar nicht, wie das geht: jemanden anstellen», sagt Kropf. Sie wünscht sich deshalb verbindliche, bezahlte Kurse für alle, die Assistenzleistungen beziehen. Nach mehreren Einsprachen bei der IV hat Kropf im Monat 150 Stunden an Assistenzgeldern zugesprochen bekommen, das ist das Maximum. Davon werden die Hilflosenentschädigung – eine Pauschale, um Aufwände für alltägliche Hilfe abzugelten – sowie die Stunden, in denen sie einer Erwerbsarbeit nachgeht, abgezogen; Kropf arbeitet 20 Prozent bei Special Olympics Switzerland. So bleiben ihr 111 Stunden, die sie für Unterstützung im Alltag beanspruchen kann.

Dieser Text erschien im Surprise

Reporter:innen ohne Barrieren hat diesen Text für das Strassenmagazin Surprise geschrieben, wobei dieser bei Surprise zuerst publiziert wurde. In der neusten Ausgabe des Suprise dreht sich alles um Barrierefreiheit. Dafür hat Surprise mit sieben Menschen mit Behinderungen gesprochen. Das Magazin ist immer noch erhältlich. Du kannst es auf der Strasse bei den Verkäufer:innen deines Vertrauens kaufen.

Doch selbst das Maximum reiche nicht, um aktiv am Leben teilzunehmen und zum Beispiel auch mal in die Stadt zu gehen. Sandra Kropf verbringt jedes Wochenende bei ihren Eltern. Auch vom Mooshuus aus ging sie am Wochenende jeweils zu ihren Eltern, konnte aber auch mal im Mooshuus bleiben, wenn diese keine Zeit hatten. «Eigentlich wollte ich sie entlasten», sagt Kropf. Doch das Gegenteil sei der Fall: «Sie unterstützen mich auch bei Ausfällen oder mit den administrativen Arbeiten.» Eine Studie der Berner Fachhochschule zur Entwicklung des Wohnangebots für Menschen mit Behinderungen zeigte 2024: Die finanzierten Leistungen reichten meist nicht aus, um einen wirklich selbstbestimmten Alltag führen zu können. Der Zusatzaufwand wird in der Regel von Angehörigen übernommen – unbezahlt.

Der UNO-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen sieht darin ein Problem. In seiner ersten Überprüfung zur Umsetzung der UNO-BRK forderte er die Schweiz 2022 auf, die Unterbringung von Menschen mit Behinderungen in Institutionen rückzubauen und die Angebote für ein selbstbestimmtes Leben auszubauen. Ein selbstbestimmtes Leben, das ist auch das Kernanliegen der Inklusions-Initiative. Sie wurde im Jahr 2024 eingereicht und fordert, dass «die tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und ohne Behinderungen in allen Lebensbereichen gesetzlich verankert wird» (siehe Box unten). Dazu gehören die politische Teilhabe und der gleichberechtigte Zugang zu Arbeit, Bildung oder Kultur. Umfassende Assistenz, sagen die Initiant:innen, sei der Schlüssel zu echter Inklusion. Dass der Beitrag für die meisten Menschen heute nicht ausreicht, sei nur eines der Defizite. Weiter kritisieren sie, dass Familienangehörige nicht als Assistenzpersonen anerkannt werden oder dass die Hilflosenentschädigung vom Beitrag abgezogen wird.

Badezimmer mit türkisfarbenen Fliesen, einem Duschvorhang mit Zebradruck, einem weissen Waschbecken, einem Spiegel, Reinigungsmitteln und einer schwarzen Matte.

Das Badezimmer von Sandra Kropf ist komplett barrierenfrei. Bild: Surprise/David Fürst

Der Assistenzbeitrag allein könne nicht alle Probleme lösen. Das stellt Monica Bischof fest, ehemalige Bereichsleiterin der Ambulanten Wohnbegleitung der Stiftung Mosaik in den beiden Basler Kantonen. «Der Assistenzbeitrag wurde für Menschen mit körperlicher Behinderung entwickelt. Für kognitiv behinderte Personen ist er oft nicht das richtige Modell, da viele nicht in der Lage sind, die Rolle als Arbeitgeber*in zu erfüllen.» Gemäss der Studie der Berner Fachhochschule leben denn auch überwiegend Menschen mit kognitiven Behinderungen in Institutionen (66 %). Bei einer körperlichen Behinderung sind es immerhin «nur» 44 Prozent. Geeigneter sei in diesen Fällen das Modell der ambulanten Wohnbegleitung, wie sie auch die Stiftung Mosaik anbietet. In Basel-Stadt und Baselland wird diese mit einer Kostengutsprache über die Behindertenhilfe und die Ergänzungsleistungen finanziert. Dabei leben die Menschen mit Unterstützungsbedarf in einer eigenen Wohnung, werden aber punktuell von Fachpersonen begleitet.

Die Inklusions-Initiative

Die Inklusions-Initiative fordert eine konsequente Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) in der Schweiz. Den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates stufen die Initiant*innen bisher als ungenügend ein. Sie kritisieren vor allem das Fehlen verbindlicher Rechtsansprüche. Im April forderten über 4000 Unterzeichner*innen die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) in einem offenen Brief dazu auf, nachzubessern. Nun sieht der Entwurf vor, ein unabhängiges Monitoring der Umsetzung der UNO-BRK einzurichten. Die nächsten Beratungen finden im August statt. Über Initiative und Gegenvorschlag wird laut den Initiant*innen zwischen 2026 und 2028 abgestimmt.

Zuhause begleitet

So wie Eveline. «Mein Ziel war, mit 30 alleine zu leben», erzählt sie im Wohnzimmer ihrer Dreizimmerwohnung im Erdgeschoss einer ruhigen Quartierstrasse in Liestal (BL). Seit 2017 lebt sie hier, in ihre erste eigene Wohnung ist sie 2015 gezogen – mit 30. Die 41-Jährige hat eine Lernbehinderung. Ihr Hirn arbeite anders als andere Gehirne, sagt sie. «Die Schule fiel mir sehr schwer. Lesen, Schreiben, Plus- und Minus-Rechnen.» In der Vergangenheit habe sie oft Mobbing erfahren und hatte den Eindruck, nicht zu genügen. «Das Schlimmste ist: Sie reden über dich und meinen, du merkst es nicht», sagt Eveline. Weil die negativen Erfahrungen bleibende Ängste hinterlassen haben, möchte sie hier nur ihren Vornamen nennen. Aber sie berichtet auch von guten Momenten. «Die Kassiererin im Dorfladen hat mir beigebracht, wie man mit Münzen zählt.»

Evelines Lebensweg ist geprägt von einem System, das speziell für Menschen mit Behinderungen entwickelt wurde: Sonderschulen, geschützte Arbeitsplätze und, immer wieder, Wohngruppen. In der Schweiz leben rund 44'000 Menschen mit physischer oder kognitiver Behinderung in einer Institution. Markus Schefer, Mitglied des UNO-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen und Professor an der Uni Basel, nennt es auch die Parallelwelt. Menschen mit Behinderungen begegnen Menschen ohne Behinderungen im Alltag nur selten: Weil sie von deren Alltag, egal ob in der Freizeit, beim Arbeiten oder beim Wohnen, grösstenteils ausgeschlossen sind.

Aus diesem Grund fordert die UNO-BRK einen grundsätzlichen Abbau von Institutionen. Jonas Gerber von Inclusion Handicap, dem Dachverband der Behindertenorganisationen in der Schweiz, spricht von einer Ressourcenverschiebung, die es dafür bräuchte: «Noch immer ist der Grossteil der Unterstützungsgelder an Heimplätze gebunden.» Das heisst: Die Kantone überweisen Pauschalen an Institutionen, während individuelle Unterstützung für ein Leben ausserhalb umständlich beantragt werden muss. Erst langsam erfolgt hier ein Paradigmenwechsel, weg von der sogenannten Objektfinanzierung – das Geld geht an die Heime – und hin zur Subjektfinanzierung, bei der das Geld an Personen mit Assistenzbedarf geht (siehe Box unten). Der Dachverband schlägt vor, dass Gelder, die bisher in Institutionen investiert wurden, vermehrt für den Aufbau individueller Unterstützungsangebote verwendet werden: in einen Assistenzbeitrag, der für alle ausreichend ist. Oder in Angebote der ambulanten Wohnbegleitung, wie sie Eveline in Anspruch nimmt.

Entwicklung der Subjektfinanzierung in den Kantonen

Die beiden Basel haben bereits 2017 die Subjektfinanzierung im Gesetz verankert und damit die Selbstbestimmung der Betroffenen ins Zentrum gerückt. Geplant ist der Übergang zur Subjektfinanzierung im Kanton Luzern, in Umsetzung im Kanton Aargau und bereits erfolgt in den Kantonen Bern, Zug und Zürich. In letzterem wurde 2024 zudem das Selbstbestimmungsgesetz eingeführt. Es ermöglicht Menschen mit Behinderungen, ihre Assistent*innen (Leistungserbringer, Institutionen oder Privatpersonen) mit Gutscheinen zu bezahlen.

Jeden Freitagnachmittag wird sie von der Sozialpädagogin Fanny Le Béver von der Stiftung Mosaik besucht, die sie in «lebenspraktischen Fragen» berät, wie Le Béver sagt: wie man abstimmt, das Internet einrichtet, Mails beantwortet oder Müll recycelt. Vieles ist aber auch gar kein Thema: So steht in Evelines Wohnzimmer nicht viel mehr als ein Sofa, dafür sind in einer Ecke Säcke und Kisten gestapelt, in denen sie Sachen aufbewahrt. «Wir sagen nicht, was die richtige Ordnung oder Ernährung ist. Sondern fragen die Klient*innen, wie sie sich wohlfühlen, und unterstützen sie dabei», sagt Le Béver.

Die Stiftung Mosaik ist Pionierin, was Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen angeht. Bereits 1990 hat Mosaik die Wohnschule in Basel gegründet: In einem Altbau mitten in der Stadt können Menschen mit kognitiver Behinderung während zwei Jahren lernen, allein zu leben – quasi als Vorbereitung auf die eigene Wohnung. Auch Eveline hat die Wohnschule besucht. «Dass wir jeden Tag einkaufen mussten, fand ich etwas übertrieben», sagt sie heute und lacht. Trotzdem fühlte sie sich nach den zwei Jahren fit für den Schritt in die eigene Wohnung.

Das Angebot der ambulanten Wohnbegleitung ist sozusagen die Fortsetzung. Der Besuch der Wohnschule allein reiche oft nicht aus, um ein dauerhaftes selbstbestimmtes Wohnen zu ermöglichen. Monica Bischof von der Stiftung Mosaik sagt: «Viele Klient*innen brauchen ein Leben lang Begleitung.» Für die genannte Studie der Berner Fachhochschule wurden Menschen befragt, die von einer Institution in eine eigene Wohnung gezogen sind. Aus den Antworten zu ihrer Erfahrung wurde deutlich, dass noch mehr Zwischenlösungen gewünscht sind – Projekte zum Üben wie die Wohnschule oder eben ambulant betreute Wohnformen. Als eine der Hauptschwierigkeiten wird genannt, überhaupt eine bezahlbare barrierefreie Wohnung zu finden, zumal das Budget der Betroffenen oft sehr knapp ist. Fast niemand möchte zurück in eine Institution; alleine zu wohnen wird von praktisch allen Befragten als die passende Wohnform angesehen.

Auch von Sandra Kropf und Eveline. Auch wenn es anstrengend sei, sagt Kropf: «Das Gefühl, selbst über meinen Alltag zu bestimmen, überwiegt.» Und Eveline: «Ich habe meine Entscheidung nie bereut.»