
Die IV sei seit Jahrzehnten strukturell unterfinanziert, so IV-Chef Steinbacher gegenüber unseren Autorinnen Nicole Haas (RoB) und Marie Baumann (ivinfo). Bild: RoB/Elena Oberholzer
RoB: Herr Steinbacher, seit Jahrzehnten wird der IV vorgeworfen, ihre Finanzen nicht im Griff zu haben. Ein Blick in die Statistik zeigt allerdings: Seit Mitte der Nuller-Jahre wurde die Rentenquote von 5,3 auf 4,1 Prozent gesenkt und die Ausgaben pro versicherter Person halbiert.
Ist die Kritik überhaupt berechtigt?
Steinbacher: Die IV-Quote sowie die Kosten pro versicherter Person sind tatsächlich deutlich gesunken. Das hängt damit zusammen, dass die Zugangskriterien zu einer IV-Rente mit der 5. IV-Revision verschärft wurden. Die Revision trat 2008 in Kraft und hatte zum Ziel, die Eingliederung zu verstärken und die Ausgaben zu reduzieren. Allerdings steigt seit einigen Jahren die Zahl der Menschen, die IV-Leistungen benötigen, wieder an.
Die Statistik zeigt aber auch, dass die IV seit Jahrzehnten strukturell unterfinanziert ist. Sie hat noch immer 10 Milliarden Franken Schulden bei der AHV und zahlt jedes Jahr über 200 Millionen Schuldzinsen. Das ist ein grosser Brocken für die angespannten Finanzen der IV.
Unabhängig von der Schuldenlast: Weshalb nehmen die Kosten und die Rentenquoten der IV seit einigen Jahren wieder zu?
Ein wesentlicher Faktor ist der gesundheitliche Zustand der Bevölkerung. Die Anzahl der erwerbsunfähigen Personen aufgrund psychischer Erkrankungen nimmt in allen westlichen Ländern zu. Auch in der Schweiz. Und zwar in allen Altersgruppen, insbesondere aber bei den jungen Erwachsenen. Das Gesetz regelt, unter welchen Bedingungen jemand Anspruch auf eine Rente hat. Wenn der Anspruch erfüllt ist, so spricht die IV eine Rente zu. Die IV kann die Anzahl der Menschen mit gesundheitlicher Beeinträchtigung nicht steuern. Sie befindet sich am Ende der Kette.
Zudem hat das Parlament mehrere richtungsweisende Entscheide gefällt, beispielsweise wird die Rente bei Teilzeiterwerbstätigen seit einigen Jahren realitätsnäher berechnet. Auch die Rechtsprechung hat Einfluss: So hat das Bundesgericht unter anderem für Versicherte mit einer Suchterkrankung die Zugangskriterien neu definiert. Solche Anpassungen kommen den Versicherten zugute, führen aber gleichzeitig zu erheblich höheren Kosten für die IV.
Trotz steigender Ausgaben wurden die Lohnbeiträge für die IV zuletzt vor 31 Jahren erhöht. Auch auf den kürzlichen Vorschlag des Bundesrates, die Lohnbeiträge um lediglich 0,1 – 0,2 Prozentpunkte zu erhöhen, reagierten alle bürgerlichen Parteien und Wirtschaftsvertreter mit einer Totalopposition.
Es ist klar, wenn man die Arbeitskosten erhöhen will, dann sind Wirtschaft und Arbeitgeber dagegen. Und für die klassischen Finanzierungsquellen wie Lohnbeiträge und Mehrwertsteuer gibt es momentan mehrere Interessenten, etwa die Armee oder die AHV für die Finanzierung der 13. Rente. Und dann kommt die IV halt auch noch dazu.
Warum fehlt es bei der IV – anders als bei anderen Sozialversicherungen – am politischen Willen, eine solide finanzielle Basis zu schaffen?
Das weiss ich nicht. Es gab eine Zeit, da hat sich die Debatte stark auf den Versicherungsmissbrauch konzentriert. Das ist kein grosses Thema mehr. Stattdessen zeigt man heute eher mit dem Finger auf die IV, weil sie zu streng sei und nicht ausreichend Leistungen zuspreche.
«Für junge Versicherte mit komplexen gesundheitlichen Einschränkungen sind die Anforderungen für eine berufliche Eingliederung häufig zu hoch.»
Das ist doch paradox: Die IV wird kritisiert, weil sie zu wenig Leistungen spricht. Aber mehr Geld für die IV ausgeben will man nicht?
Da besteht in der Tat eine gewisse Inkohärenz. Die Politik hatte sich für einen Leistungsausbau entschieden, ohne die entsprechende Finanzierung sicherzustellen.
Die IV hat ein grosses finanzielles Problem. Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist dieses allerdings deutlich geringer als bei der AHV mit der 13. Rente. Mit zusätzlichen 0,1 Prozent Lohnbeiträgen könnte man die IV finanzieren. Das entspricht etwa einer halben Milliarde Franken. 0,2 Prozent würden der IV nach heutigem Stand sogar erlauben, sich zu entschulden.
Trotzdem fordern Politiker:innen, dass die IV ohne zusätzliche Mehrwertsteuer und Lohnprozente saniert werden soll. Was würde das für die IV bedeuten?
Es gibt aktuell keine Einnahmequellen, welche Mittel in derselben Höhe wie bei der Mehrwertsteuer oder den Lohnprozenten generieren können, das haben wir geprüft.
Bei den Ausgaben sind unsere Möglichkeiten sehr begrenzt. Das heisst, kleine Einsparungen, wie beispielsweise bei den Reisekosten, reichen nirgendwohin. Wir müssten bei den grossen Ausgabeposten ansetzen und kämen um Kürzungen bei den Renten nicht herum.
Um den Anstieg der Renten bei jungen Menschen zu stoppen, schlägt der Bundesrat in der neuen Reform spezielle Integrationsleistungen für 18- bis 24-Jährige vor. Wie sehen diese aus?
Das Ziel dieser neuen Leistung ist es, einen vorzeitigen Eintritt ins Rentensystem zu vermeiden und die Autonomie von jungen Versicherten langfristig zu stärken. Für junge Versicherte mit komplexen gesundheitlichen Einschränkungen sind die Anforderungen für eine berufliche Eingliederung häufig zu hoch. Sie brauchen Zeit und Unterstützung, um zuerst einmal ihre gesundheitliche Situation zu stabilisieren. Mit der Integrationsleistung soll es flexibler als bisher möglich sein, die Betroffenen unter anderem durch eine verstärkte individuelle Beratung und Begleitung auf den Einstieg ins Berufsleben vorzubereiten. Es ist eine befristete Massnahme und besteht aus einer Geldleistung und den Kosten für die individualisierte Begleitung.

Die IV stets unter Kritik: Sie soll zu wenig Leistungen sprechen. Bild: RoB/Elena Oberholzer
Werden die Integrationsleistungen existenzsichernd sein?
Angedacht ist Folgendes: Die Höhe der Integrationsleistungen soll 4/5 einer minimalen AHV-Rente betragen, das wären aktuell rund 1000 Franken pro Monat. Die Existenzsicherung der versicherten Personen erfolgt über die Ergänzungsleistungen. Der Bundesrat hat dies aber noch nicht entschieden.
Von welcher Art Beeinträchtigungen sprechen wir eigentlich? Was sind die häufigsten Diagnosen bei den 18-24-jährigen Neurentner:innen, und bei welchen Einschränkungen wird Eingliederungspotential vermutet?
Der grösste Teil sind psychische Erkrankungen. Die neue Integrationsleistung steht aber Versicherten mit allen gesundheitlichen Beeinträchtigungen offen, also auch solchen mit einer körperlichen Erkrankung oder einer Geburtsbehinderung.
Bei psychischen Erkrankungen spricht man oft von sogenannten Modediagnosen. Beobachten Sie in der Statistik eine Zunahme von gewissen Diagnosen bei jungen Versicherten?
Der Bundesrat hatte sich gegen eine aktualisierte ICD-Codierung bei der statistischen Erfassung ausgesprochen, deshalb können wir zu den einzelnen Diagnosen keine Auskunft geben. Generell ist zu sagen: Die IV konzentriert sich nicht auf die Diagnosen oder die Ursachen einer Erkrankung, sondern auf die Einschränkungen und Ressourcen jedes einzelnen Menschen.
BSV-Statistik ohne Aussagekraft
ICD steht für «International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems». Der ICD-Code ist ein weltweit anerkanntes System, mit dem medizinische Diagnosen einheitlich benannt werden und der regelmässig aktualisiert wird. Die aktuell gültige Version ist das ICD 11.
Das BSV benutzt für die statistische Erfassung der Rentenbeziehenden mit psychischen Erkrankungen immer noch eine vereinfachte Version des ICD 6, die bei der Gründung der IV in den 60er Jahren gültig war. Darin sind heute nicht mehr gebräuchliche Begriffe wie «Psychopathie» enthalten und es sind keinerlei Aussagen über die Anzahl und Entwicklung der einzelnen Diagnosen nach heutigen Standards möglich.
Bereits frühere IV-Revisionen führten Instrumente ein, um Menschen mit psychischen Erkrankungen besser zu unterstützen. Vor vier Jahren kamen explizit auf junge Versicherte zugeschnittene Massnahmen hinzu. Erste Auswertungen bestätigen allerdings ein altbekanntes Bild: Viele Betroffene sind so schwerwiegend eingeschränkt, dass eine Eingliederung unmöglich ist. Warum sollte es diesmal besser funktionieren?
Diese Massnahmen laufen jetzt vier Jahre. Das ist noch nicht lange genug, um verlässlich sagen zu können, wie sie wirken. Die Evaluation ist noch nicht abgeschlossen. Weil sich aber die gesundheitliche Situation von jungen Menschen in dieser Zeit weiter verschärft hat, möchten wir nichts unversucht lassen, um diese Gruppe noch stärker zu begleiten.
Für viele junge Versicherte mit psychischen Beeinträchtigungen ist es trotz Unterstützung durch die IV äusserst schwierig, im ersten Arbeitsmarkt ein existenzsicherndes Einkommen zu erzielen. Laut Zahlen des BSV schaffen es nur 9 Prozent von ihnen, ein Jahr nach Abschluss der Eingliederungsmassnahmen mehr als 3000 Franken im Monat zu verdienen. Etwa ein Viertel wird danach berentet, während die Mehrzahl der Restlichen kein existenzsicherndes Einkommen erzielt. Woran liegt das?
Man kann das auch als Teilerfolg werten. Man ist nach einer Eingliederung vielleicht noch nicht am Ende des Weges, aber es ist ein Einstieg. Danach kann man sich auch noch weiterentwickeln und die Situation kann sich weiter verbessern.
«Die geplanten Massnahmen zur verstärkten Eingliederung der Versicherten werden bei Weitem nicht ausreichen, um die finanzielle Situation der IV zu entschärfen.»
Für eine gelingende Eingliederung spielen auch die Arbeitgeber eine entscheidende Rolle. Laut einer Erhebung des BSV von 2025 kann sich zwar die Hälfte der befragten Arbeitgebenden vorstellen, eine Person mit körperlicher Behinderung einzustellen. Doch nur 15 Prozent könnten sich vorstellen, jemanden mit einer psychischen Einschränkung zu beschäftigen.
Für die Arbeitgebenden ist es oft einfacher, Menschen mit einer körperlichen Beeinträchtigung, beispielsweise eine Person im Rollstuhl, in den Betrieb zu integrieren. Die Hürden lassen sich leichter beseitigen. Eine psychische Erkrankung ist komplexer, verläuft oft nicht linear. Es geht mal besser, mal schlechter. Das spiegelt sich in den Antworten der Arbeitgebenden wider.
Wie kann die IV hier Einfluss nehmen?
Wir stellten in dieser Umfrage auch fest, dass die Kenntnisse der Arbeitgeber über das Angebot der IV noch nicht optimal sind. Wir wollen weiter dranbleiben und besser informieren.
Wird sich die IV alleine durch verstärkte Integrationsbemühungen sanieren lassen?
Wir wollen mit der Integrationsleistung den Rentenanstieg bremsen. Aber diese Prozesse brauchen Zeit und es wird sich daher erst in einigen Jahren zeigen, welche Veränderung sie bewirken. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Integrationsleistung zu sofortigen Einsparungen führt.
Was heute schon klar ist: Die geplanten Massnahmen zur verstärkten Eingliederung der Versicherten werden bei Weitem nicht ausreichen, um die finanzielle Situation der IV zu entschärfen und in naher Zukunft eine ausgeglichene Rechnung herbeizuführen.
Zur Person
Florian Steinbacher ist Jurist und leitet seit Ende 2022 das Geschäftsfeld Invalidenversicherung beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV). Zuvor war er Leiter der IV-Stelle für Versicherte im Ausland.



